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Vermieten8. Mai 2025·6 Min. Lesezeit

Was darf ich Mietinteressenten fragen? Das ist legal – das nicht

Als Vermieter hast du ein berechtigtes Interesse daran, deinen künftigen Mieter kennenzulernen. Gleichzeitig gibt es Fragen, die du schlicht nicht stellen darfst – oder zumindest nicht dürftest, ohne dich dem Vorwurf der Diskriminierung auszusetzen. Die Grenze zwischen erlaubter Informationssammlung und unzulässigem Eingriff in die Privatsphäre ist manchmal fließend.

Dieser Artikel gibt dir eine klare Übersicht: Was darfst du fragen – und was lieber nicht?

Die rechtliche Grundlage

Zwei Gesetze sind hier relevant:

  • Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG): Verbietet Diskriminierung unter anderem wegen Rasse, ethnischer Herkunft, Geschlecht, Religion, Behinderung, Alter und sexueller Identität – auch im Wohnungsmietrecht.
  • Die DSGVO: Regelt den Umgang mit personenbezogenen Daten. Daten dürfen nur erhoben werden, wenn es dafür einen legitimen Zweck gibt.

Diese Fragen sind erlaubt

FrageWarum erlaubt
Wie viele Personen ziehen ein?Sachlicher Bezug zur Wohnungsgröße
Was ist Ihre Beschäftigung?Relevant für Zahlungsfähigkeit
Wie hoch ist Ihr Nettoeinkommen?Legitimes wirtschaftliches Interesse
Wann möchten Sie einziehen?Praktische Vermietungsplanung
Haben Sie Haustiere?Relevant für Mietvertragsinhalt
Rauchen Sie in der Wohnung?Erlaubt, da sachlich relevant
Haben Sie Schufa-Auskunft / Einkommensnachweise?Bonitätsprüfung ist legitim

Diese Fragen sind nicht erlaubt (oder zumindest riskant)

FrageProblem
Woher kommen Sie ursprünglich?Diskriminierung wegen ethnischer Herkunft möglich
Welche Religion haben Sie?Direkt verboten nach AGG
Sind Sie schwanger / planen Sie Kinder?Diskriminierung wegen Geschlecht/Familie
Sind Sie verheiratet?Indirekte Diskriminierung möglich
Haben Sie eine Behinderung?Direkt verboten nach AGG
Welche politische Meinung vertreten Sie?Keine sachliche Relevanz, Eingriff in Privatsphäre

Sonderfall: Selbstauskunft und Mieterselbstauskunft

Eine standardisierte Mieterselbstauskunft ist weit verbreitet und rechtlich unproblematisch, solange sie nur sachlich relevante Fragen enthält. Gute Selbstauskunftsformulare fragen nach Beruf, Einkommen, Haushaltsgröße und Einzugstermin – nicht nach Herkunft oder Familienplanung.

Wichtig: Interessenten müssen die Selbstauskunft wahrheitsgemäß ausfüllen. Falsche Angaben können später zur Kündigung des Mietverhältnisses berechtigen – das hat die Rechtsprechung in mehreren Urteilen bestätigt.

Was passiert bei unzulässigen Fragen?

Theoretisch können Bewerber, die sich wegen einer unzulässigen Frage benachteiligt fühlen, Schadenersatz nach dem AGG verlangen. In der Praxis passiert das selten – aber es ist ein unnötiges Risiko. Halte dich an sachliche Kriterien, dann bist du auf der sicheren Seite.

Was du stattdessen tun kannst

Statt unzulässige Fragen zu stellen, nutze legitime Wege zur Beurteilung:

  • Schufa-Auskunft für Bonität
  • Gehaltsabrechnungen für Einkommensnachweis
  • Mietschuldenfreiheitsbescheinigung für Zahlungsverhalten
  • Eigener Eindruck beim Besichtigungsgespräch

Welche Kriterien du legitim anlegen kannst, beschreibt unser Artikel zu den 7 Mieterauswahl-Kriterien.

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